Stube 7: Messen und Wiegen

Der zunehmende Warenverkehr in mittelalterlichen Städten machte öffentliche Waagen notwendig. Jede Stadt und jedes Land besaßen ihre eigenen Gewichte, Hohl- und Längenmaße. Die Händler, die ihre Waren in einer Stadt angeboten haben, mussten auch deren Maße akzeptieren. Erst die Einführung des metrischen Einheitssystems 1876 schaffte eine Einheitlichkeit fast auf der gesamten Welt.

Stadtwaage Freistadt
Die Stadtwaage in Freistadt war im Zinispanhaus (heutiges Rathaus) untergebracht und wurde von Stadtknechten bedient. 1571 wurde sie in die Waaggasse in das städtische Waaghaus übersiedelt und ab 1572 kümmerte sich der Waagmeister, der diese Aufgabe von der Stadt Freistadt in Pacht hatte, um das Abwiegen der Handelsgüter. Die Waage war vermutlich bis 1885 in Verwendung.

Auszug der exportierten Waren 1652
Sensen 1959 Zentner
Strohmesser 597 Zentner
Nägel 522 Zentner
Weinbeeren 84 Zentner
Mandeln 19 Zentner

Die Pflichten des Waagmeisters wurden genauestens in einer Verordnung festgehalten. So wurde z. B. bestimmt, dass der Waagmeister fleißig arbeiten soll, dass die Waage und Gewichte gerecht und unverfälscht dem Wiener- und Linzer Gewicht entsprechen müssen. Der Waagmeister soll immer bei der Waage sein, besonders aber zu Marktzeiten. Wenn er fortreist, soll er einen anderen Bürger mit dieser Aufgabe betrauen. Der Waagmeister muss allen, arm und reich, In- und Ausländern ein gerechtes Gewicht geben.